von Jürgen Kirschke
Wenn man die Frage stellt "Wie alt ist Weißensee?" bekommt man die unterschiedlichsten Antworten: 1237, 1242, 1313 oder 1375.
1375

Orte in der Mark Brandenburg, die sich auf 1375 bzw. 1376 als Ersterwähnung berufen, beziehen sich dabei auf das Landbuch des Kaiser Karl IV. der Landreiter ausschickte und eine erste "Inventur" seines Landes vornahm. Alle Orte, denen keine früheren Unterlagen bekannt sind, nutzen daher die Angaben des Landbuches als Ersterwähnung auch wenn sie in den meisten Fällen früher gegründet wurden. Die planmässige Besiedlung der Mark Brandenburg begann nach der Eroberung der Brennaborg (slawische Burg auf dem Gebiet der heutigen Stadt Brandenburg) am 11. Juni 1157.
1313
Erste urkundliche Erwähnung des Dorfes Weißensee.
In einer Urkunde tritt der Ritter Borchard Gruvelhut (auch als Greuelhut überliefert), Truchseß am Hofe Markgraf Hermann II. zu Brandenburg, seine Rechte über vier Hufen und deren Gefälle (Abgaben) im Dorfe Weißensee an das Heiliggeist-Spital zu Berlin ab. Das Spital soll dafür dein und seiner Familie Seelenheil sichern, vor allem durch Messen. Das Geschäft wird in zwei Verhandlungen aktenkundig gemacht. Die erste findet am 14. März statt, die zweite am 11. April 1313. An diesem Tag wird der Vertrag zwischen dem Hospital und dem Ritter besiegelt.
1242
Eine indirekte Erwähnung Weißensees geht auf das Jahr 1242 zurück. Im Lehniner Copialbuch wird ein Conradus de Widense als Zeuge in einem Grundstückskauf erwähnt. Da es aber auch in Thüringen, Bayern und Österreich ein Weißensee gibt, muss man überlegen, ob dieser Conradus unser Lokator sein kann. Ich versuche hier mal dazu den Beweis zu führen:
1. Alle in der Urkunde genannten Personen kommen aus einem Umkreis von höchstens 73 km um das Kloster Lehnin, das 1180 von Otto I. gegründet wurde. Das Kloster Lehnin diente als Hauskloster und Grablage der Askanier, die die Mark Brandenburg besiedelten.
2. Das thüringische Weißensee ist jedoch 250 km von Lehnin entfernt und wurde erstmals 1174 in einer Urkunde von Landgraf Ludwig III., dem Frommen von Thüringen erwähnt. Die Frage stellt sich, warum sollte ein Thüringer Lokator als Zeuge in der Mark Brandenburg auftreten?
3. Die Ersterwähnung von Cölln war 1237. (die der Schwesterstadt Berlin 1244). Es hatte damals sicher noch nicht die Bedeutung für derartige Beurkundungen.
4. Ein weiterer Zeuge ist Henricus de Selchow, der der Lokator von Selchow war.
5. Da Henricus de Selchow und Conradus de Wittense in einer Reihe mit anderen erwähnt sind, werden sie in etwa die gleiche gesellschaftliche Stellung innehaben. Wenn Conradus von überregionaler Bedeutung wäre, würde er an vorderer Stelle genannt sein.
6. Wenn Conradus eine so wichtige Person gewesen wäre um in mehreren weit entfernt gelegenen Fürstentümern eine Bedeutung zu haben, würde er auch in weitaus mehr Urkunden und Beschreibungen auftauchen.
7. Daraus folgt, dass der Conradus de Wittense der Lokator unseres Weißensees gewesen sein muss und dass die erste urkundliche Erwähnung jetzt auf 1242 datiert werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt muss das Dorf schon fertig bestanden haben. Die Gründung muss dementsprechend noch einige Jahre früher erfolgt sein.
Hier nun der Text der Urkunde
Der Markgraf Johann und Otto vereignen dem Kloster Lehnin Arendsee und Tribustdorf, Bredewisch, Wandelitz, Stolzenhagen, Neuendorf, Waltersdorf, Klosterfelde, Schönerlinde, Sommerfeld und Arnstorf, im Jahre 1242.
Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit
Johannes und sein Bruder Otto, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg (verkünden) auf unbeschränkte Dauer (in perpetuum)
Da es für die nachfolgenden Menschen schwierig ist, das Gedächtnis der Vorigen zu bewahren, ist mit nützlicher Vorsicht dafür gesorgt und durch unwiderlegliche Erfahrung bestätigt (necessaire compertum), dass über Schenkungen, Rückerstattungen und Tauschgeschäfte (Rechts-) Instrumente erstellt werden, durch die, wenn es angebracht sein wird, die Wahrheit bestätigt wird und Zweifelsfragen ausgeräumt werden.
Deswegen wollen wir, das allen, sowohl Gegenwärtigen als auch Zukünftigen, kund sei, dass wir unseren geschätzten Brüdern von Lehnin das Gut (villa) mit Namen Arendsee und Tributsdorf mit dem See, der Lozilis heißt, und allem , was dazugehört, für 162 Mark verkauft.
Das Gut Bredewisch und Wandlitz und die Hälfte des Gutes Stolzenhagen mit allem, was dazugehört, haben wir den oben genannten Brüdern für 150 Mark verkauft.
Für die Besitzungen, welche die oben genannten Brüder von Lehnin aus der Schenkung unseres Vaters, des Markgrafen Albrecht von Brandenburg hatten, um den Berg, der Hagenberg heißt, haben wir ihnen im Tausch gegeben: Waltersdorf, Klosterfeld sowie Schönerlinde, dessen Gebiet sich zwischen Buchholz und ebendiesen Gut bis nach Sanddorf erstreckt, mit allem was dazugehört.
Für 5 Fässer Salz, die sie im „theolonium“ in Brandenburg hatten, geben wir denselben Brüdern in Lehnin 20 Häuser mit allen Rechten in Bredewisch.
Gut Sommerfeld mit allem was dazu gehört, übertragen wir zu dauernden Besitz der Jungfrau Gottesmutter Maria in Lehnin zum Heil unserer Seelen.
Außerdem haben Heinrich von Steglitz und der Sohn seines Bruders, Heinrich mit Namen, das Gut Ahrendsdorf mit allem, was dazu gehört (auch) mit der Mühle und (dazu) zwei Fässer und sechs Scheffel Weizen in Hennekes Mühle der heiligen Gottesmutter Maria in Lehnin zugesprochen zu dauernden Besitz.
Diese Schenkung haben wir ratifiziert und übertragen das Eigentum an besagten Besitzungen den hier wiederholt genannten Brüdern von Lehnin.
Damit dies nun gültig und unangefochten für die Zukunft bestehe und damit die hier benannte Güter, welche die oben genannten Brüdern von Lehnin öffentlich bekundet mit allem Recht und aller Freiheit besitzen sollen und von allen Ansprüchen unserer Advokaten und Prozessführer befreit bleiben, auch von dem Dienstanspruch (der Dienstplicht) die „Heerschild“ heißt, und von jeglicher Dienstbarkeit überhaupt anerkanntermaßen befreit bleiben, haben wir / (dieses hier) durch Anhängen unserer Siegel vollzogen, und indem wir das zuverlässiges Zeugnis sowohl geistlicher als auch weltlicher Personen hinzuziehen, deren Namen folgende sind:
Rothgerus, Bischof von Brandenburg, Petrus, ein Jurist am Ort, Rodericus, Abt von Cenna,
Heinricus von Nauen, Probst, Johannes, Notar der Curie, Bertholdus aus Velberg, Willikus aus Tornow, Conradus aus Weißensee, Geradus aus Kerkow, Christoforus Meise, Conradus Meise, Heinricus aus Selchow, Theodoricus, Advokat aus Spandau, Vollzogen ist dieses im Jahre 1242 nach der Inkarnation des Herren.
1237
Die 1237 werden dadurch hergeleitet, dass es 1937 eine Broschüre "700 Jahre Weißensee" erschien. Diese entstand zur 700 Jahr-Feier Berlins 1937. Alle Bezirke Berlins feierten damals die 700 Jahre unabhängig vom tatsächlich nachgewiesenen Alter. Dieses Datum bezog sich auf die Ersterwähnung von Berlins Schwesterstadt Cölln.
