Im Zuge der Vereinheitlichung des Geldwesens gemäß Reichsmünzgesetz vom 4. Dezember 1871 wird in Berlin die Reichsbank gegründet.

Die Reichsmark zu 100 Pfennig als alleiniges, einheitliches und gesetzliches Zahlungsmittel wird im gesamten Deutschen Reich eingeführt.

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