Im preußischen Innenministerium liegt ein erster Gesetzentwurf über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vor.
Im preußischen Innenministerium liegt ein erster Gesetzentwurf über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vor. Er bildete die Grundlage für das am 27. April 1920 beschlossene und am 1. Oktober 1920 in Kraft getretene Gesetz.
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