Vorwerk
Ein zu einem Hauptgut gehörendes, relativ selbstständig wirtschaftendes Filialgut, das entweder in einem anderen Dorf, wie mehrfach die Amtsvorwerke, oder außerhalb der geschlossenen Siedlung lag. Letztere entstanden häufig im Zusammenhang mit den bürgerlichen Agrarreformen und dienten der rationellen Bewirtschaftung entfernt gelegenen Ländereien
Aus "Die Dörfer in Berlin" Hans- Jürgen Rach
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