Schulzengericht
Gegen verschiedene rechtliche und ökonomische Vergünstigungen von der Dorfherrschaft erteilte Pflicht des Schulzen, in Bagatell- und Streitfällen innerhalb der Dorfgemeinschaft - etwa im Zusammenhang mit den sich aus dem Flurzwang ergebenen Arbeiten - Recht zu sprechen.
Aus "Die Dörfer in Berlin" Hans- Jürgen Rach
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