Schulze

In der mittelmark während des Feudalismus rechtlich besser gestellter und mit mehreren nicht abgabenpflichtigen, sogenannten Freihufen ausgestatteter Bauer, der verpflichtet war, im Bedarfsfalle der Dorfherrschaft ein Pferd zu stellen, für die pünktliche Entrichtung der Abgaben aller Dorfbewohner zu sorgen und innerhalb der Dorfgemeinschaft auftretenden Streitigkeiten zu schlichten (siehe auch Schulzengericht). Es ist zu unterscheiden zwischen Lehnschulzen, die häufig anstelle eines Adelssitzes im Ort existierten und Setzschulzen, die durch die Dorfherrschaft in ihr Amt eingeführt wurden.

Aus "Die Dörfer in Berlin" Hans- Jürgen Rach



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