Rezeß
Alter Ausdruck für die juristische Fixierung de Ergebnisses rechtlicher Verhandlungen, besonders von erbrechtlichen Fragen (Erbrezeß), aber auch von Auseinandersetzungen etwa über die Rechtsverhältnisse zwischen dem Landesherren und dem Adel, den Guts- und Grundherrschaften und den Baueen und anderen Untertanen (z.B. Ablösungs- und Separationsrezeß).
Aus "Die Dörfer in Berlin" Hans- Jürgen Rach
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