Amt

In der Mittelmark seit dem Ende des 15. Jahrhundert üblich werdende Bezeichnung für den Verwaltungssitz landesherrschaftlicher Territorien, übte bis 1849 größtenteils auch die Patrimonialjustiz und bis 1872 die Polizeigewalt in den zugehörigen Dörfern aus. Häufig konnten in den außerhalb der Amtssitze gelegenen Amtsvorwerken die Dienste geleistet und die Abgaben entrichtet werden. Die wichtigsten Ämter im Berliner Raum waren Mühlenhof, Köpenick, Niederschönhausen und Spandau. Seit 1872nwurden die Landkreise in Amtsbezirke unterteilt, in denen zumeist mehrere, nahe beienanderliegende Gemeidnen zusammengefasst wurden. Ihnen stand der Amtsvorsteher vor, der im Auftrage des Staates die örtliche Polizeigewalt ausübte.

Aus "Die Dörfer in Berlin" Hans- Jürgen Rach



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