Forst
Ein für den ständigen wirtschaftlichen Betrieb eingerichteter Wald. Der dem Staat gehörende, der sogenannte forstfiskalische Besitz war in verschiedene, sich im Verlaufe er Geschichte mehrfach ändernde Verwaltungsstrukturen gegliedert. Die kleinste Einheit war ein Schutzbezirk (Revierförsterei), die größeren Forstrevieren (Oberförstereinen) unterstellt waren. Diese bildeten teilweise allein oder zusammengefasst einen eigenen forstfiskalischen Gutsbezirk.
Aus "Die Dörfer in Berlin" Hans- Jürgen Rach
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