Altenteil
Wohnraum, den der Eigentümer einer Bauernstelle im Rahmen eines zumeist schriftlich fixierten Vertrages über den Umfang der Natural-, Dienst- und Geldleistungen seinen Eltern zur Verfügung zu stellen hatte. Ursprünglich nur Nutzungsrecht der einzigen Stube mit "Sitz am Ofen", später zumeist separate Stube und Kammer, vereinzelt sogar eigenes Altenteil- oder Auszugshaus.
Aus "Die Dörfer in Berlin" Hans- Jürgen Rach
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