Afterlehen

Im Rahmen des feudalen Lehnswesens konnte zur Sicherung der Grundrente die mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbundene Verfügungsgewalt an Grundeigentum weiter verliehen werden. Dementsprechend folgten dem Obereigentum abgestufte Formen des Untereigentums, wie das Afterlehen.

Aus "Die Dörfer in Berlin" Hans- Jürgen Rach



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